Die Inhalte auf dieser Seite wiederzugeben ist mir extrem schwer gefallen. Letztendlich habe ich mich dafür entschieden. Denn es darf nicht sein, dass Betriebsratsarbeit wegen ein paar "unmotivierten" Betriebsratsmitgliedern oder auch Arbeitgebern leidet und deshalb nicht oder kaum stattfindet.
Damit möchte ich erreichen, dass jedes Betriebsratsmitglied erkennt - auch diejenigen, die sich ertappt fühlen - wie wichtig eine korrekte Einstellung für dieses wichtige Ehrenamt ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Gut? Böse?
Böse? Ich glaube nicht daran, dass Menschen von Natur aus böse zur Welt kommen. Böse ist - nach meiner Überzeugung - in der Mehrzahl ohnehin nicht zutreffend. Vielmehr geht es oft um Unwillen, Uneinsichtigkeit, Angst...Angst vor Ausgrenzung, vor seinem Chef, vor Konsequenzen.
Und in vielen Fällen ist es purer Narzissmus! In unterschiedlich ausgeprägter Form. Getarnt hinter schönen Worten, hinter Versprechungen...in leeren Worthülsen!
So musste ich also schnell erkennen, dass ein direkt gewähltes Betriebsratsmitglied nicht unbedingt gute Betriebsratsarbeit macht.
Sei es aus Unwissenheit, was oft an fehlenden Betriebsratsschulungen liegt. Oder sei es an dem nicht vorhandenen Rückgrat, wenn es mal etwas ungemütlicher wird.
Am schlimmsten sind jedoch Betriebsratsmitglieder, die sich viel lieber für den Arbeitgeber einsetzen, die es sich bequem machen. Auch solche Betriebsratsmitglieder gab es und wird es immer geben - leider! Zu welcher Sorte du mich zählst, kannst nur du wissen! Und welche Sorten von Betriebsräten du wählst, kannst nur du entscheiden.
Lass mich dich überzeugen, dass ich auf deiner Seite stehe. Auf der Seite unserer Belegschaft!
Wie sich Betriebsratsmitglieder nicht verhalten sollten
Die bisher schlimmsten Aussagen, die ich mir von ehemaligen und aktiven Betriebsratskollegen anhören musste:
"Ich will mich mit der Geschäftsführung nicht streiten!"
"Da gehen nur die Rollläden bei den Chefs runter und wir verlieren sowieso!"
"Du musst an die Firma denken, ohne wären wir alle arbeitslos!"
"Jetzt können wir die fauligen Äpfel aussortieren!"
"Die (Belegschaft) verdienen sowieso zu viel!"
"Die (Belegschaft) sollen sich nicht so anstellen und mehr arbeiten!"
"Ach die..., die jammern doch immer, die sind sowieso komisch, da machen wir nichts!"
"Wenn keine Arbeit da ist, dann haben die halt Minusstunden!"
"Wenn es dir nicht passt, dann kündige doch. Wir brauchen dich nicht und machen so weiter!"
"Du hast keinen Auftrag von uns erhalten, darum darfst du auch nichts sagen!"
"Ich habe deine Unterlagen aus Versehen (zum X.-Mal) gelöscht!"
"Das sind alles Betriebsgeheimnisse, das darf keiner erzählen!"
"Wenn Du gewählt wirst, dann wird die Geschäftsführung nicht mehr mit uns zusammenarbeiten!"
"Du musst nicht an der Betriebsratssitzung teilnehmen, arbeiten ist wichtiger!"
"Den/die xxx zeige ich wegen Verleumdung an, wenn er/sie das weitererzählt!"
Einige dieser Punkte habe ich gefühlt schon 1000x gehört, von immer denselben Betriebsratsmitgliedern. Auch meine anschließende "Überzeugungsarbeit" war oft erfolglos! Schade, dass sich viele von solchen sinnfreien Aussagen "beeinflussen" lassen...
...und bei diesen Aufzählungen waren "nur" die schlimmsten verbalen Fehltritte einiger Betriebsratsmitglieder dabei!
Ein Betriebsratsmitglied sollte …
eine respektvolle, lösungsorientierte Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber anstreben. Das schafft Vertrauen, vermeidet Konflikte und führt zu besseren Ergebnissen für die Beschäftigten – ohne dabei eigene Positionen aufzugeben.
offen und transparent arbeiten. Ein gemeinsamer Wissensstand erleichtert Entscheidungen, und Geheimniskrämerei innerhalb des Gremiums hat keinen Platz.
Vertraulichkeit zuverlässig wahren. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie persönlichen Daten ist zentral für eine glaubwürdige Betriebsratsarbeit.
alle Stimmen im Gremium ernst nehmen. Jede Meinung zählt – und Gesetze gelten für alle, auch wenn ihre Einhaltung manchmal unbequem sein mag.
Kommunikation aktiv und zeitnah nutzen. Ob Rundmail, schwarzes Brett oder Intranet: Die Belegschaft hat Anspruch auf klare und regelmäßige Informationen.
Rechte und Pflichten kennen. Betriebsratsarbeit ist verantwortungsvoll – deshalb sind Schulungen unverzichtbar, gerade weil sich rechtliche Rahmenbedingungen ständig weiterentwickeln.
Wie sollten sich Betriebsratsmitglieder verhalten?
Wie sich Arbeitgeber nicht verhalten sollten
In meiner beruflichen Laufbahn habe ich nicht wenige Erfüllungsgehilfen (Führungskräfte) oder gar Geschäftsführer schon mächtig die Klaviatur der Kakophonie spielen gesehen und gehört. Gleiches berichteten auch Betriebsratsmitglieder aus fremden Betrieben, in denen man so etwas nicht für möglich gehalten hätte. Sogar Dozenten erklären einem, dass solche "Aussagen" keine Seltenheit waren und weiterhin sind.
Ein paar Beispiele:
"Wenn ihr das so wollt, dann werden wir in der Zukunft nicht mehr so nett mit euch (dem BR) umgehen!"
"Wir haben noch ein Problem mit dem Betriebsratsmitglied xxx.xxx !"
"So lange ich hier bin, wird das nicht passieren...dafür sorge ich persönlich!"
"Die/der bekommt dann solche Tätigkeiten, dass ihr/ihm der Spaß vergeht, ich lass mir etwas einfallen!"
"Hast du einen § gefunden, toll!"(danach wurde das Betriebsratsmitglied zum Müllaufräumen verdonnert)
"Wollt ihr so einen Betriebsrat? Nein? Dann stürmt das Betriebsratsbüro!"
"Es reicht eine Betriebsversammlung pro Kalenderjahr. Dieser Betriebsrat tut doch sowieso nichts!"
"Dieser Betriebsrat verursacht Kosten in Höhe von xxx.xxx !"
"Aus diesem Grund (Betriebsratsarbeit) werden wir dieses Jahr kein übertarifliches Weihnachtsgeld zahlen!"
"Wenn dieser Betriebsrat das so durchsetzen möchte, werden wir weitere, freiwillige Leistungen streichen!"
"Ihr benötigt keinen Betriebsrat, es gibt tausende Firmen ohne Betriebsrat!"
"Ihr bekommt Informationen, wenn wir es für richtig halten!"
"Wenn so viele Kollegen aus einem Bereich BR-Arbeit machen können, müssen wir mal prüfen, ob in den betroffenen Abteilungen nicht zu viel Personal eingesetzt ist!"
"Lass dir einen Termin geben, dann bekommst du eine Abfindung und wir machen einen Aufhebungsvertrag!"
Aber: Solche oder gleichartige Sätze entbehren jeglicher, vertrauensvoller Zusammenarbeit!
Was bringt ein Betriebsrat, wenn dieser trotz Kenntnis der einschlägigen §§ untätig bleibt? Nichts! Das habe ich alles schon erlebt!
Es gibt Führungskräfte oder gar Geschäftsführer - die trotz einer vermeidbaren Niederlage vor Gericht - nicht aufhören zu stänkern, zu schikanieren...egal wie man es nennt, es muss sich bei solchen "Kollegen" um kranke Menschen handeln!
Für derart beratungsresistente Menschen hat der Gesetzgeber zum Glück auch Vorsorge getroffen.
"Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) können sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten darstellen und mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
Die Strafen/Bußgelder sind im BetrVG in den §§ 119, 120 und 121 geregelt."
Zum Verständnis: Welcher Arbeitgeber/Unternehmer lässt sich etwas wegnehmen oder sich seiner Rechte berauben, ohne selbst rechtlich dagegen vorzugehen? Jeder sollte sich an dieser Stelle fragen, wieviel Zeit, Geld und Nerven ein Arbeitgeber dann plötzlich bereit ist zu investieren.
Oder noch einfacher: Jemand möchte dir etwas zu Unrecht wegnehmen oder dir etwas antun. Würdest du dir das gefallen lassen? Ich hoffe nicht!
Darum ist es umso wichtiger, dass ein Betriebsrat geschlossen auch seine Rechte nutzt, wenn es dann wirklich ernst wird.
Womit? Damit:
Selbsthilfe: Ein guter Betriebsrat kann einen fehlgeleiteten Arbeitgeber rügen (abmahnen)
Gewerkschaften
Rechtsanwälte
Sachverständige
Die Einigungsstelle
Kollektiv: Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Individuell: Das Urteilsverfahren
Das Betriebsverfassungsrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, das Sozialgesetzbuch, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, Tarifverträge usw. gibt es nicht nur, weil alle Arbeitgeber so nett sind!
Trotz dieser kristallklaren Worte zu §80 BetrVG trauen sich viele Betriebsratsmitglieder nicht, ihre Rechte einzufordern. Was viele Betriebsratsmitglieder nicht wissen oder schlicht ignorieren: Fordern sie ihre Rechte nicht ein, fängt schon die Pflichtverletzung an. Ob die Pflichtverletzung "grob" ist, wird im Zweifelsfall ein Arbeitsgericht feststellen müssen.
Wie es dann mit solchen Betriebsräten/Betriebsratsmitgliedern weitergehen könnte, lasse ich besser erstmal weg!
Was bringt ein Betriebsrat? Wozu Gesetze?


Eine meiner Überzeugungen im Zusammenhang mit guter Betriebsratsarbeit lautet:
Ein Betriebsrat trifft keine wirtschaftlichen Entscheidungen. Ergo kann ein Betriebsrat kein Unternehmen/Betrieb in den Abgrund reißen. Dies ist alleinig die Sache der Geschäftsführung. Im Idealfall kann der Betriebsrat den Arbeitgeber unterstützend beraten und überzeugen, dass nicht alle seiner geplanten Entscheidungen zum Wohle des Betriebs und seiner Belegschaft sind.
Aber Vorsicht: Nicht wenige Arbeitgeber denken, sie können dem Betriebsrat derartige Aufgaben übertragen, nur damit dieser Betriebsrat seine eigentlichen Aufgaben nicht oder nur noch unter erschwerten Bedingungen ausführen kann. Das hat sich der Gesetzgeber so nicht vorgestellt!
Und zudem: Wenn ein Arbeitgeber auf hohem Niveau jammert, wie ach so schlecht es ihm denn gehen würde, dann sollten bei jedem Betriebsrat die Alarmglocken schrillen. Denn entweder sagt der Arbeitgeber die Unwahrheit, um den Betriebsrat dazu zu bringen, dass er seine Rechte und Pflichten nicht wahrnimmt oder nicht weiter durchsetzt - oder es stimmt und dem Unternehmen/Betrieb geht es schlecht!
Es gilt: In beiden Fällen muss der Betriebsrat schleunigst tätig werden und den Sachverhalt klären (lassen).
Der §111 BetrVG kann einen Vorgeschmack geben.
Wenn es stimmt muss jeder Betriebsrat SOFORT aktiv werden, denn dann kann es schnell um die Wurst gehen. Und zwar für jeden einzelnen im Betrieb. Auch für den Betriebsrat! Nicht selten plant und entscheidet der Arbeitgeber ohne den Betriebsrat, obwohl jeder Chef wissen sollte, dass der Betriebsrat bereits in der Planungsphase einzubeziehen ist. Dabei bedeutet Planungsphase "bei den ersten Überlegungen". Und nicht erst wenn es irgendein Dokument gibt, das dem Betriebsrat dann zwischen Tür und Angel vorgestellt wird!
Wenn es nicht stimmt, dann ist es besser - aber keinesfalls gut! Dann sollte jeder Betriebsrat so einer Geschäftsführung ein paar Lektionen über eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erteilen!
Ein Betriebsrat führt kein Unternehmen – er schützt es
Mach mit!
Lass dich aufstellen!
Wer bis hier mitgelesen hat und etwas verändern möchte, dem ist die Betriebsratsarbeit wohl wichtig genug!



